Bildungsscheck NRW jetzt bis 2.000 €!

Logo des Bildungsscheck NRWMit dem »Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015)« leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteinitiative des Landes. Bis Mitte 2015 erhöhen wir den maximalen Förderbetrag von 500,- auf 2.000,- EUR. Damit unterstützen wir die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten.“ So der Flyer des Ministerium Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum neuen Sonderprogramm Bildungsscheck NRW.

Bezuschusst werden 50 % der Kosten einer Fortbildung. Kostet diese beispielsweise 5.000 €, dann würden Sie über den Bildungsscheck NRW 2.000 €, den Maximalbetrag, vom Land geschenkt bekommen. Kostet diese z.B. 3.000 €, dann erhielten Sie 1.500 €, also die Hälfte der Kosten.

Den Bildungsscheck gibt es für abhängig Beschäftigte, die selbst in ihre eigene Weiterbildung investieren möchten – jährlich. Ebenso für ExistenzgründerInnen in den ersten 5 Jahren. Und auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Bildungsscheck NRW profitieren. Details findet man in der Frage-/Antwortenliste.

Nachfragen lohnt sich also. Und das können Sie bei den dafür vorgesehenen Beratungsstellen. Exakte Informationen zum Prozedere und den Bedingungen finden Sie ebenfalls auf Website des Landesministeriums. Oder überprüfen Sie online vorab, ob der Bildungscheck für Sie möglich ist.

Inhaltlich darf es bei den Weiterbildungen NICHT um rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen gehen. Sondern um Fortbildungsangebote, welche der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Letztere vermitteln wir z.B. in unserer Fortbildung Kultur21.

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